DAS FRANZÖSISCHE GESETZ ÜBER DIE AUFTEILUNG DES UNTERNEHMENSWERTS


Dieses Gesetz ist die Umsetzung des branchenübergreifenden französischen Abkommens (ANI Accord national interprofessionnel) über die Aufteilung des Unternehmenswerts, welches am 10. Februar 2023 nach umfangreichen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern unterzeichnet wurde. Dieses branchenübergreifende Abkommen sah eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufteilung des Unternehmenswerts vor, insbesondere in den kleinen und mittelständischen Unternehmen. Diese Maßnahmen wurden vom Gesetzgeber so getreu wie möglich übernommen. So sieht dieses Gesetz, das seit dem 1. Dezember 2023 anwendbar ist, neue Regelungen zur Aufteilung des Unternehmenswerts sowie Anpassungen der bereits bestehenden vor.